Pflegedienst
Hand in Hand

Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI

Sie haben als Pflegebedürftiger Anspruch auf Pflegeberatung, die von einer Pflegefachkraft unseres Pflegedienstes durchgeführt wird. Sie dient der Einschätzung Ihrer Pflegesituation und der pflegefachlichen Beratung Ihrer Angehörigen. Die Beratung findet meist in der Wohnung des Pflegebedürftigen statt. Sofern Sie als Pflegebedürftiger das Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie eine bestimmte Anzahl an Beratungsbesuchen pro Jahr Ihrer Pflegekasse nachweisen. Alle damit verbundenen Kosten trägt die Pflegekasse, gleichfalls kümmern wir uns um die Abrechnung mit der Pflegekasse.

Sie nehmen Pflegegeld in Anspruch

(Verpflichtung zur Durchführung des Beratungsbesuchs):

- Pflegegrad 1 - 3  (1x halbjährlich)

- Pflegegrad 4 - 5   (1x vierteljährlich)

Sie nehmen Pflegesachleistung in Anspruch:

(Anspruch auf die Durchführung des Beratungsbesuchs)

- Pflegegrad 1 - 5 (1x halbjährlich)