Pflegedienst
Hand in Hand

Verhinderungspflege

Als Pflegebedürftiger sind Sie oftmals auf die Hilfe anderer Personen angewiesen. Fällt diese Pflegeperson aus (z.B. durch Erholungsurlaub, Krankheit oder andere Gründe, die die Durchführung der Pflege verhindern), übernimmt die Pflegekasse die "nachgewiesenen" Kosten einer Ersatzpflege. Die Übernahme der Kosten bei Erbringung durch einen Pflegedienst ist beschränkt auf:

  • Pflegegrad 2 - 5

  • maximal 1612,00 € bis zu 6 Wochen je Kalenderjahr

  • sofern die Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft wurde maximal 2418,00 €