Pflegedienst
Hand in Hand

Grundpflege nach SGB XI:

Wenn Sie zu Hause wohnen und pflegebedürftig sind, haben Sie Anspruch auf körperbezogen Pflegemaßnahmen als Pflegesachleistung. Das bedeutet Sie können uns als ein anerkannter Pflegedienst mit der Durchführung dieser Leistungen beauftragen.

- Pflegegrad 2 - 5

- Versorgung auch mit Pflegegrad 1 und ohne Pflegegrad möglich (über Privatvertrag)

- Körperpflege

- Ernährung

- Mobilität

- Hauswirtschaftliche Versorgung / Einkauf / Kochen