Entlastungsbetrag nach §45b Abs.1 SGB XI
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden einzusetzen für Leistungen der Betreuung oder Entlastung. Davon ausgeschlossen sind alle Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen, die im Rahmen der Pflegesachleistungen erbracht werden.
Es handelt sich hier um sogenannte Erstattungsleistungen, die entweder durch eine Abtrittserklärung zwischen Pflegekasse und unserem Pflegedienst verrechnet werden kann oder sie rechnen den Betrag privat mit unserem Pflegedienst ab und reichen die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein. Dann erhalten Sie den Rechnungsbetrag von Ihrer Pflegekasse auf Ihr Konto überwiesen.
- Pflegegrad 1 - 5
- zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags
- für Leistungen der Betreuung oder Entlastung z.B.
- Spaziergänge
- Spiele / Gedächtnistraining
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